Doch selbst wenn von einer gültigen Delegation auszugehen wäre, wurde es im Kündigungsschreiben vom 28. August 2024 (KB 10) versäumt, den in Ziff. 3a des Delegations- und Kompetenzreglements vorgeschriebenen Rechtsmittelhinweis anzubringen, wonach innerhalb von zehn Tagen ein anfechtbarer Entscheid des Gemeinderats verlangt werden kann, wenn man mit einem Entscheid der delegierten Stelle nicht einverstanden ist. -6-