10 des Delegations- und Kompetenzreglements vom 30. April 2019 (KB 20), worin (als Grundsatz) statuiert wird, dass Personelles bis und mit Stufe Bereichsleitung im Rahmen des Budgets und des Stellenplans durch den Geschäftsführer und den Abteilungsleiter, zusammen mit dem Personalwesen, vorgenommen wird. Ob davon auch die Kündigung von Anstellungsverträgen erfasst wird, ist mit Blick auf die in Ziff. II des Delegations- und Kompetenzreglements im Einzelnen aufgeführten delegierten Geschäfte, wo personelle Massnahmen von geringerer Tragweite, nicht aber Kündigungen ausdrücklich erwähnt werden, fraglich.