Die Parteien haben zur Regelung ihres Arbeitsverhältnisses am 16./22. März 2023 eine "Anstellungsvereinbarung" (KB 2) abgeschlossen, die u.a. einen Verweis auf das Personalreglement der Einwohnergemeinde Q._____ (PR) vom 25. November 2005 (gültig bis 31. Dezember 2024) enthält. Nach Art. 1 Abs. 3 und Art. 2 Abs. 1 PR wird das Arbeitsverhältnis zwischen der Einwohnergemeinde Q._____ und ihren Voll- und Teilzeitangestellten durch einen Anstellungsvertrag begründet, der öffentlich-rechtlicher Natur ist.