An der Verhandlung vom 27. Oktober 2025 wurden der Kläger sowie auf Seiten der Beklagten B._____ (Chef Regionalpolizei) und C._____ (Geschäftsführer) als Partei bzw. Parteivertreter befragt. Alsdann konnten die Parteien in Schlussvorträgen zum Beweisergebnis Stellung nehmen. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: