5. Gleichentags sprachen der Geschäftsführer der Gemeindeverwaltung Q._____ und der Chef Regionalpolizei auf dem Schriftweg die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von A._____ aus; das Kündigungsschreiben wurde diesem tags darauf, am 29. August 2024, zugestellt. 6. Dagegen erhob die Rechtsvertreterin von A._____ mit Schreiben vom 16. September 2024 "Einsprache" (gemäss Art. 336b Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Fünfter Teil: Obligationenrecht] vom 30. März 1911 [OR; SR 220]) beim Gemeinderat Q._____.