April 2023 abgerechneten Abzügen für bis Januar 2023 zu viel bezahlte Löhne. Dazu gehören eine nachträgliche Lohnkürzung (auf 80% des Bruttolohns) für die Zeit vom 5. September 2022 bis 30. September 2022 im Betrag von Fr. 1'169.75, der im Januar 2023 zu viel gewährte Lohn von Fr. 4'538.45 (bestehend aus der im Januar 2023 erfolgten Verrechnung mit im Dezember 2022 zu viel gutgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträgen im Umfang von Fr. 3'888.85 und dem ausbezahlten Nettolohn von Fr. 669.60 abzüglich Fr. 20.00 Natelspesen;