sich der auf 80% gekürzte Bruttolohnanspruch des Klägers zuzüglich des anteilsmässigen 13. Monatslohns auf Fr. 22'614.55 (Fr. 20'874.95 [Fr. 4'678.85 + 3 x Fr. 5'398.70] + Fr. 1'739.60 [Fr. 20'874.95 / 12]). Weshalb sich dieses Verhältnis zwischen Krankentaggeldern und dem auf 80% gekürzten Bruttolohnanspruch samt Anteil 13. Monatslohn ab 1. Januar 2023 zu Lasten des Klägers verändert haben sollte, ist nicht nachvollziehbar.