Der Vorwurf, dass der Kläger jeden Kontakt mit der Beklagten abgeblockt habe, hat sich an der Verhandlung vor Verwaltungsgericht ohnehin nicht bewahrheitet. Effektiv bestand ein laufender Austausch zwischen der Personalabteilung der Beklagten und dem Anwalt des Klägers, über den E._____ vor Verwaltungsgericht im Detail berichtete (Protokoll, S. 5 f.). Keineswegs ungewöhnlich ist, dass der Kontakt dabei ausschliesslich über den Anwalt des Klägers lief (Protokoll, S. 8). Dafür äusserten die Vertreter der Beklagten aufgrund der Krankheit des Klägers auch Verständnis (Protokoll, S. 10).