Klageantwortbeilage 9]; Korrekturbuchung in Höhe von Fr. 3'888.85 zugunsten der Beklagten, weil für den Dezember 2022 Krankentaggelder von Fr. 60'560.00 anstelle von Fr. 6'056.00 berücksichtigt wurden, was zu einer überschiessenden Aufrechnung von Sozialabzügen im Umfang von Fr. 3'888.85 führte [vgl. Klageantwortbeilagen 11 und 12]).