Aus den monatlichen Lohnabrechnungen für das Jahr 2022 (Klagebeilage 20) und dem vom Kläger beigebrachten Auszug aus seinem Lohnkonto (Klagebeilage 19) ist ersichtlich, dass dem Kläger im Jahr 2022 Nettolöhne über insgesamt Fr. 77'015.75 (plus Natelspesen von Fr. 240.00 [Fr. 20.00 pro Monat]) abgerechnet und ausbezahlt wurden (vgl. auch Klagebeilage 22), was nicht mit dem Nettolohn gemäss Lohnausweis 2022 (Klagebeilage 18 und Klageantwortbeilage 7) von Fr. 73'127.00 übereinstimmt. In der Klageantwort (S. 2 f.) führt die Beklagte aus, die Differenz in Höhe von Fr. 4'128.75 (Fr. 77'255.75 [Fr. 77'015.75 + Fr. 240.00] – Fr. 73'127.00) erkläre sich aus verschiedenen lohnbuchhalterischen Kor-