Schon an dieser Stelle lässt sich jedoch festhalten, dass der Lohnausweis 2022 des Klägers (Klagebeilage 18 / Klageantwortbeilage 7) nicht korrekt ausgefertigt wurde. Aus den monatlichen Lohnabrechnungen für das Jahr 2022 (Klagebeilage 20) und dem vom Kläger beigebrachten Auszug aus seinem Lohnkonto (Klagebeilage 19) ist ersichtlich, dass dem Kläger im Jahr 2022 Nettolöhne über insgesamt Fr. 77'015.75 (plus Natelspesen von Fr. 240.00 [Fr. 20.00 pro Monat]) abgerechnet und ausbezahlt wurden (vgl. auch Klagebeilage 22), was nicht mit dem Nettolohn gemäss Lohnausweis 2022 (Klagebeilage 18 und Klageantwortbeilage 7) von Fr. 73'127.00 übereinstimmt.