2. Mit Klageantwort vom 30. November 2023 beantragte die Stadt Q._____ die kostenfällige Klageabweisung. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 22. Januar 2024; Duplik vom 14. Februar 2024) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 4. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 5. April 2024 wurden die Parteien auf den 22. Mai 2024 zu einer mündlichen Verhandlung mit Parteibefragung vorgeladen. Gleichzeitig wurde den Parteien die Zusammensetzung des Gerichts, die zugelassenen Beweismittel und die Beweislastverteilung bekanntgegeben.