4. Zwischen dem 28. Januar 2023 und dem 13. Juni 2023 korrespondierten A._____ und die Stadt Q._____ mehrfach betreffend unrichtige Lohnabrechnungen, unrichtiger Lohnausweis für das Jahr 2022, Auszahlung von Ferienguthaben und Anteil 13. Monatslohn für die Monate Januar 2023 bis März 2023 sowie eine Abgangsentschädigung im Umfang von sechs Monatslöhnen, ohne diesbezüglich eine Einigung zu erzielen. B. 1. Am 27. September 2023 reichte A._____ beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Stadt Q._____ ein, mit den Anträgen: 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger einen korrekten Lohnausweis 2022 auszustellen.