Die "öffentlich-rechtlichen Ansprüche aus dem Aufenthalt von D._____ in der Schweiz", auf die sich die Verpflichtungserklärung vom 30. Januar 2001 bezieht und insofern über den Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 4 aPAVO hinausgeht, sind nur solche, die sich aus einer (spezifischen) öffentlich-rechtlichen Vorschrift ergeben (vgl. auch Erw. 1.3.6 vorne), welche für ganz bestimmte Leistungen des Gemeinwesens gegenüber Kindern deren Eltern in Pflicht nimmt, wie beispielsweise für Elternbeiträge nach dem Betreuungsgesetz (siehe dazu Erw. 2.2 und 2.3 vorne).