2.7. 2.7.1. Vom 28. Dezember 2016 bis 10. November 2017 wurde D._____ in der Jugendwohngruppe "J" in S._____ betreut. Für diese Betreuungsleistungen (inklusive Nebenkosten wie Fahrtkosten SBB oder Taschengeld) wurden der Klägerin insgesamt Fr. 88'851.90 in Rechnung gestellt, die nur zum Teil durch seine IV-Rente (von monatlich Fr. 1'567.00) und die Ergänzungsleistungen (von monatlich Fr. 1'971.00) gedeckt werden konnten (vgl. Sammelbeilage 17). Ausserdem soll die Klägerin gemäss "KlientInnenkontoauszug" im Jahr 2018 ("Sammelbeilage" 18) Fr. 6'315.00 für einen stationären Aufenthalt von D.__