2.6. 2.6.1. In den Jahren 2017 und 2018 hat die Klägerin gemäss den "KlientInnenkontoauszügen" 2017 und 2018 in den Sammelbeilagen 17 und 18 Kosten für ungedeckte ärztliche/psychiatrische Behandlungen, für die Krankenversicherung (Prämien und Selbstbehalte), für nicht versicherte Medikamente und für Leistungen der Spitex von insgesamt Fr. 6'798.05 übernommen, wovon allerdings nur solche in Höhe von Fr. 801.75 rechtzeitig im Rahmen des doppelten Schriftenwechsels belegt wurden (Fr. 82.50 gemäss Leistungsabrechnung der I._____ AG vom 7. August 2017; Fr. 439.75 gemäss Prämienrechnung der I._____ AG vom 28. Juli 2017;