_ nach übereinstimmender Parteidarstellung eine Kochlehre, die er offenbar zu einem nicht näher genannten Zeitpunkt im Jahr 2016 krankheitshalber aufgeben musste (Duplik, S. 29 f.). Danach besuchte er ab 8. August 2016 die Handelsschule der Trägerschaft H._____ AG, die er bereits im ersten Semester (Semesterdauer: 8. August 2016 bis 28. Januar 2017) vorzeitig abbrach, gemäss den Angaben der Beklagten nach ungefähr zwei Monaten (Duplik, S. 29). Demzufolge befand sich D._____ bis zum Ausbildungsabbruch ca. Anfang/Mitte Oktober 2016 in einer (Erst-)Ausbildung.