2.3.2. Die "Kostgeldpauschalen" bzw. Elternbeiträge für die Monate Januar 2014 bis September 2016 beruhen nachweislich auf einem Tagesansatz von Fr. 25.00, der den Elternbeiträgen an eine stationäre Einrichtung zur Beherbergung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sinne von § 2 Abs. 1 lit. c Betreuungsgesetz gemäss § 27 Abs. 2 Betreuungsgesetz und § 54 Betreuungsverordnung (in der für die Jahre 2014 bis 2016 massgeblichen Fassung) entspricht (vgl. dazu auch die Ausführungen in Erw. 2.2.2 vorne).