__ einzustehen haben, in Anwendung von § 27 Abs. 2 Betreuungsgesetz und § 54 Betreuungsverordnung in der jeweils massgeblichen Fassung die ihnen für den Aufenthalt von D._____ im Internat B. berechneten Elternbeiträge von Fr. 2'925.00 zu leisten.