2.2. 2.2.1. Für die Beschulung von D._____ im Internat B. der Stiftung "F._____" in den Monaten August bis Dezember 2013 stellt die Klägerin den Beklagten gemäss Sammelbeilage 14 eine Tagespauschale von Fr. 25.00 bzw. für 117 Tage einen Gesamtbetrag von Fr. 2'925.00 als Elternbeitrag in Rechnung.