Zum Unterhalt des Kindes gehört alles, was für seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung nötig ist. Das umfasst die existenziellen Grundbedürfnisse (Nahrung, Bekleidung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege, ärztliche Leistungen bzw. Prävention und Krankenversicherung), aber – je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, Alter, Interessen und Anlagen des Kindes – auch verfeinernde Komponenten, etwa Beiträge an kulturelle und sportliche Betätigungen (Zeitschriften-Abonnements, Vereinsbeiträge, Kauf oder Miete von Musikinstrumenten oder Ausrüstungsgegenständen), ergänzende/vertiefende Ausbildung (Repetitions- und Sprachkurse), so-