62 OR wegen ungerechtfertigter Bereicherung einer nochmaligen Erfüllung verweigern. Eine andere Frage ist, ob Art. 6 Abs. 4 aPAVO die Einholung von zwei Verpflichtungserklärungen gegenüber nacheinander zum Einsatz kommenden Pflegeeltern zuliess. Darauf wird nachfolgend einzugehen sein (siehe Erw. 1.3.2).