1.3. 1.3.1. Die Beklagten scheinen anzunehmen, dass zwei gleichlautende vertragliche Verpflichtungen (in ihrem Fall diejenige der Ehegatten C._____ und ihre eigene) nicht nebeneinander bestehen können. Näher begründet wird dieser Rechtsstandpunkt indes nicht und er ist auch nicht nachvollziehbar. - 11 -