1.2.3. Die Beklagten hätten die Verpflichtungserklärung sodann nur unter dem von der Fremdenpolizei aufgesetzten Druck der Befürchtung unterzeichnet, dass D._____ ansonsten sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren würde. Ausserdem hätten sie sich bei dessen Unterzeichnung in einem Rechtsirrtum (wohl hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 4 aPAVO für die vertragliche Übernahme von Unterhaltspflichten gegenüber einem ausländischen Pflegekind) befunden.