3. Auf die Beschwerde der Stadt Q._____ gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts trat das Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, mit Urteil 5A_732/2020 vom 22. März 2021 mangels funktioneller Zuständigkeit nicht ein und überwies diese zur weiteren Behandlung und Entscheidfindung an das Verwaltungsgericht in anderer Besetzung, damit das Prinzip der "double instance" (auf kantonaler Ebene) gewahrt sei. -4-