SAR 428.500) und bevorschusste den erwähnten Einrichtungen in Anwendung von § 27 Abs. 2 und 3 Betreuungsgesetz die Elternbeiträge. Die bevorschussten Elternbeiträge stellte der Sozialdienst Q._____ anschliessend den Eheleuten A.B._____ in Rechnung, die sich weigerten, diese Kosten zu übernehmen. 4. Daraufhin ersuchte der Gemeinderat Q._____ das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) mit Schreiben vom 18. März 2015 um Erlass einer Verfügung betreffend Rückerstattung von bevorschussten Elternbeiträgen -3-