Beendigung ihrer Anstellungsverträge finanzielle Einbussen erlitten hat (vgl. Klagebeilage 24), gegenüber der Lohnfortzahlungspflicht nach § 19 Abs. 1 des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen vom 24. August 2004 (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP; SAR 411.210).