O., S. 110 f.). Vielmehr dürfte dabei die Sorge der Vorgesetzten im Vordergrund gestanden haben, durch eine möglichst rasche dauerhafte Neubesetzung der Stelle spätestens per Anfang des zweiten Semesters des Schuljahrs 2021/22 die Unterrichtsqualität zu gewährleisten (vgl. Protokoll, S. 4 f.), was nicht als missbräuchliches Verhalten zu werten ist, sondern ein legitimes (öffentliches) Interesse darstellt.