3.4.3.5. Die Klägerin selbst scheint den Missbrauchsvorwurf primär daraus abzuleiten, dass mit der Kündigung ihrer Anstellungsverträge Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des in Art. 336 Abs. 1 lit. c OR normierten Tatbestands vereitelt worden sein sollen, konkret Lohnfortzahlungsansprüche.