oder ihres Verhaltens angehalten wurde. Beim Mitarbeitergespräch vom 23. November 2021 bekundeten die Schulleitung und die Schulpflegepräsidentin ihre Bereitschaft, das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin (über die zufolge Arbeitsunfähigkeit verlängerte Probezeit hinaus) fortzuführen, anstatt schon damals eine Kündigung während der Probezeit auszusprechen und der Klägerin dadurch die Gelegenheit auf Bewährung abzuschneiden.