Diese Pensenaufstockung könnte auch bloss dem Umstand geschuldet gewesen sein, dass sich nach dem Ausscheiden der SHP-/DaZ-Lehrperson kurzfristig keine bessere Lösung erreichen liess, was die Schulleiterin an der Parteibefragung vor Verwaltungsgericht auch sinngemäss so begründete (vgl. Protokoll, S. 4). Es ist notorisch, dass bei den Lehrkräften im fraglichen Zeitpunkt Fachkräftemangel herrschte und sich Stellen daher nicht einfach besetzen liessen, erst recht nicht mitten im Semester.