ben, stattdessen die Tests in einem Mäppchen gesammelt, um diese den Eltern Ende Jahr mitzugeben und beim Zwischengespräch miteinzubeziehen. Mit Mail vom 13. November 2021 (Klageantwortbeilage 3) erkundigte sich die Schulleiterin bei der Klägerin nach dem Verbleib von Lernkontrollen und merkte an, die Klägerin werde die Ergebnisse zur Leistung eines jeden Kindes sicher irgendwo zusammengefasst haben. Die Antwortmail der Klägerin (Klageantwortbeilage 3) deutet darauf hin, dass sie über den Verbleib der Lernkontrollen selbst nicht mehr so genau im Bilde war. Sie habe das betreffende Mäppchen in den Herbstferien aber noch in den Händen gehalten.