Mit Mail vom 15. November 2021 an die Schulleiterin (Klageantwortbeilage 3) vermeldete sie, die Einträge im Lehreroffice seien nun vollständig nachgeführt. In einer späteren (der Beklagten im Rahmen der Gehörsgewährung nicht eingereichten) Stellungnahme (Klagebeilage 19) hielt die Klägerin zum Thema der Vereinbarung, die Lehreroffice-Einträge in den Herbstferien zu erledigen, fest, die Vereinbarung sei nur mündlich getroffen worden, die Fehltage der Schulkinder seien immer korrekt eingetragen worden, den Rest habe sie nach den Ferien ergänzt. Sie habe sich auch vorgenommen, diese Arbeit, die zu kurz gekommen sei, künftig korrekt zu machen.