vorliegenden handschriftlichen Notizen zu Vorkommnissen, SchülerInnen usw. ins Lehreroffice eintrage. In einer Mail vom 24. Oktober 2021 sei die Klägerin gebeten worden, konkrete Beobachtungen / Situationen hinsichtlich eines verhaltensauffälligen Kindes zusammenzustellen, da solche Informationen nicht im Lehreroffice erfasst seien. Die betreffende Mail liegt ebenfalls bei den Akten (Klageantwortbeilage 3).