Die Schulleitung sei ihr mit Wohlwollen begegnet, habe erst ab dem 12. November 2021 eine eigentliche Kehrtwende um 180 Grad vollzogen und dieses und jenes beanstandet, das zuvor, während 84 Tagen der 90-tägigen Probezeit nie Anlass zu Tadel gegeben habe. Auf die Frage, wie sie auf die ihr beim Gespräch vom 23. November 2021 vorgehaltenen Mängel reagiert habe, erwiderte die Klägerin, sie habe in erster Linie nur zugehört und sich erst später zusammen mit ihrer Case-Managerin damit auseinandergesetzt.