Die Klägerin berichtete, sie sei beim Gespräch vom 23. November 2021 völlig unverhofft mit den in der Zielvereinbarung thematisierten, jedoch frei erfundenen Mängeln konfrontiert worden. Bis dahin seien Leistungs- und Verhaltensmängel ihrerseits kein Thema gewesen. Die Schulleitung sei ihr mit Wohlwollen begegnet, habe erst ab dem 12. November 2021 eine eigentliche Kehrtwende um 180 Grad vollzogen und dieses und jenes beanstandet, das zuvor, während 84 Tagen der 90-tägigen Probezeit nie Anlass zu Tadel gegeben habe.