Die Lücken bei den Lehreroffice-Einträ- gen seien noch vor den Herbstferien 2021 bemerkt worden (Protokoll, S. 5). Auch habe sich die Klägerin bewusst oder unbewusst den Anweisungen der Schulleitung widersetzt, die Zusammenarbeit mit der SHP/DaZ-Lehr- person zu regeln, bei Problemen mit dem Lehreroffice um Unterstützung bei der schulischen Fachstelle nachzusuchen und Assistenten keine Halbklassen unterrichten zu lassen, was sich von Anfang Schuljahr an durchgezogen habe. Ihren Hund habe sie an den Schulunterricht mitgenommen, ohne vorgängig die Erlaubnis der Schulleitung einzuholen (Protokoll, S. 6).