Die Klägerin habe es insbesondere trotz entsprechender Weisungen der Schulleiterin versäumt, die von ihr eigens verlangte Jahresplanung für die Klasse vorzulegen, die Unterlagen zu Lernkontrollen und Beurteilungsbelege gemäss den Richtlinien der Schule zeitnah und seriös im Lehreroffice (für den Zugriff durch eine Stellvertretung) zu dokumentieren und Elterngespräche festzusetzen. Die Lücken bei den Lehreroffice-Einträ- gen seien noch vor den Herbstferien 2021 bemerkt worden (Protokoll, S. 5).