Die darin referenzierte Mängelliste ("Beilage 1") liegt jedoch nicht bei den Akten, dafür eine ebenfalls auf den 23. November 2021 datierte, von den Parteien aber nicht unterzeichnete Zielvereinbarung mit diversen Verbesserungsmassnahmen im Berufsfeld 1 (Unterricht) und Berufsfeld 2 (Schule) (Klagebeilage 14). An der Parteibefragung bestätigte die als Zeugin einvernommene ehemalige Schulleiterin, dass sich die in der Zielvereinbarung aufgelisteten Verbesserungsmassnahmen auf die bei diesem Gespräch angesprochenen Mängel bezogen hätten. Das Gespräch habe einerseits dazu gedient, abzuklären, wann die Klägerin als vollwertige Lehrperson an den Arbeitsplatz zurückkehren würde.