Länger andauernde Krankheiten, die zu einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers führen, können je nach den Umständen ebenfalls einen sachlichen Kündigungsgrund bilden. Man spricht in diesem Kontext auch von einer mangelnden Eignung aus medizinischen Gründen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_122/2021 vom 26. Mai 2021, Erw. 5; Entscheide des Verwaltungsgerichts WKL.2020.18 vom 3. November 2021, Erw. II/2.7.7, und WKL.2019.18 vom 11. Januar 2021, Erw.