2.3.2. Der Klägerin wurde mit den Schreiben der Schulpflegepräsidentin und des Leiters der Schulverwaltung vom 16. Dezember 2021 (Klagebeilage 15) und 21. Dezember 2021 (Klagebeilage 18) zweimal eine Frist zu einer allfälligen schriftlichen Stellungnahme zur beabsichtigten Kündigung ihrer Anstellungsverträge gewährt. Die darin angesetzten Fristen mögen je für sich genommen mit fünf Tagen (einschliesslich des Wochenendes) bzw. sieben Tagen (einschliesslich der Weihnachtsfeiertage) relativ kurz bemessen gewesen sein.