kein Thema gewesen seien, sondern erst rund einen Monat nach ihrem krankheitsbedingten Arbeitsausfall ab 25. Oktober 2021. Per 18. Oktober 2021 sei mit dem zweiten Anstellungsvertrag sogar noch ihr Pensum aufgestockt worden, ohne Vereinbarung einer Probezeit. Der wahre Kündigungsgrund sei daher in ihrer Krankheit bzw. der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit zu erblicken.