An einem sachlichen Grund für eine Kündigung habe es auch während der Probezeit mit insoweit herabgesetzten Anforderungen gefehlt. Die von der Schulpflege geltend gemachten Kündigungsgründe der Mängel in der Leistung und im Verhalten seien vorgeschoben, was sich insbesondere daran zeige, dass diese bis kurz vor Ablauf ihrer Probezeit Ende Oktober 2021 -7-