5. Die weiteren Sachurteilsvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Klage ist mit der in Erw. 2 vorerwähnten Ausnahme bezüglich Antrag I einzutreten. II. 1. Die Klägerin begründet ihren Antrag auf Zusprechung einer Entschädigung in Höhe von zwei Monatslöhnen mit verschiedenen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Kündigung ihrer Anstellungsverträge durch die Schulpflege Q._____.