D. 1. Mit Verfügung der instruierenden Verwaltungsrichterin vom 22. April 2024 wurden die Parteien zu einer Hauptverhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung auf den 3. Juli 2024 vorgeladen, wobei B._____ (mit separater Verfügung vom 14. Mai 2024) als Zeugin vorgeladen wurde. Gleichzeitig wurden die Parteien über die Beweislastverteilung und den vorläufigen Verzicht auf weitere Beweismassnahmen aufgeklärt. Die Beklagte wurde zudem aufgefordert, innert zehn Tagen ein allfälliges Organisationsreglement der Schulpflege, Stand Dezember 2021, einzureichen.