III. Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Beklagten. 2. Mit Klageantwort vom 23. Juni 2023 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 13. Oktober 2023; Duplik vom 11. Januar 2024) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest.