B. 1. Am 25. Januar 2022 gelangte A._____ mit einem Gesuch an die Schlichtungskommission für Personalfragen (nachfolgend: Schlichtungskommission) und beantragte an der Schlichtungsverhandlung vom 28. April 2022 die Überprüfung der Kündigung auf ihre Rechtmässigkeit sowie die Bezahlung einer Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen und allenfalls einer Genugtuung (wegen Verletzung der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers). 2. Die Schlichtungskommission empfahl den Parteien Folgendes (Versand der Empfehlung: 18. August 2022): Die Anstellungsbehörde bezahlt der Gesuchstellerin CHF 9'000.– als Entschädigung.