2. An einem Mitarbeitergespräch vom 23. November 2021 wurden A._____ von ihren Vorgesetzten B._____ (damalige Schulleiterin) und C._____ (damalige Schulpflegepräsidentin, heutige Gemeinderätin Ressort Bildung und Gemeinderatsvizepräsidentin) Qualitätsdefizite sowie Mängel im Unterricht und im Verhalten vorgeworfen, was zum Anlass genommen wurde, ihr eine Bewährungszeit von 30 Tagen zur Behebung der Mängel und Defizite einzuräumen, auf der Grundlage einer entsprechenden Zielvereinbarung und beginnend ab der voraussichtlichen Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit am 3. Dezember 2021 (mit einem vorerst reduzierten Pensum) nach ihrem krankheitsbedingten Ausfall seit 25. Oktober 2021.