2. Die verwaltungsrechtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 7'500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 870.00, gesamthaft Fr. 8'370.00, sind vom Kläger zu bezahlen. 3. Der Kläger wird verpflichtet, dem Beklagten die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 15'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Kläger (Vertreter) den Beklagten (Vertreterin) die Streitberufene (Vertreter) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten