Auch die körperlichen Verletzungen, die sich der Kläger bei seinem Sturz vom VETRA-Gebäude zuzog, sowie die weitere Entwicklung seines Gesundheitszustandes sind anhand von Arzt- und Therapieberichten hinreichend dokumentiert, so dass eine diesbezügliche Befragung der behandelnden Ärzte und Therapeuten, des Beistands des Klägers oder auch des Klägers selbst erlässlich erscheint. Eine Zeugenbefragung der Mutter des Klägers ist schon deshalb entbehrlich, weil die tatsächlichen Verhältnisse, zu denen sie als Zeugin beantragt wird (Einschränkungen des Klägers in sämtlichen Lebensbereichen, verändertes Aussehen, soziale Isolation, chronische Schmerzen, geringe finanzielle Möglichkeiten;